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Wiescher Weg 100 |
Schanzstraße 42 |
45472 Mülheim |
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Tel. 02842 - 92 16 58 |
Inkasso für:
gewerbliche und private Mandanten
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Bewertung der Erfolgsaussichten eines Inkassos
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Kostenkalkulation des Verfahrens
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Schnellstmögliche Erwirkung von Titel und Vollstreckung
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Teilnahme am elektronischen Mahnverfahren mit Gerichten ( EGVP )
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Vollstreckung durch Gerichtsvollzieher
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Lohn- und Gehaltspfändung
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Zwangshypotheken in Grundeigentum
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Eidesstattliche Versicherung und Haftbefehle
Privatinsolvenz - Restschuldbefreiung
Sofern Sie mit der Zwangsvollstreckung / Pfändung durch Gläubiger / Inkassobüros konfrontiert sind, stellt
Ihnen der Gesetzgeber seit 1999 das private Insolvenzverfahren zur Verfügung. Sie müssen sechs Jahr lang den
pfändbaren Teil Ihres Einkommens zur Verfügung stellen - Pfändungsfreigrenze Einzelperson derzeit 950,- Euro -
und können nach Ablauf dieses Zeitraums vom Gericht für schuldenfrei erklärt werden.
Dieser Weg zur Bereinigung Ihrer Schulden steht Ihnen auch dann zur Verfügung, wenn Sie über kein Einkommen
verfügen z.B. wenn Sie Hartz IV beziehen. Sie müssen sich währen der sog. Wohlverhaltensphase nur um eine
angemessene Arbeit bemühen. Da das private Insolvenzverfahren die Justiz erheblich belastet, ist geplant, dieses
Verfahren zu erschweren. Wenn Sie ein solches privates Insolvenzverfahren planen, sollten Sie dieses daher möglichst
zeitnah betreiben.
Zur Einleitung des Verfahrens benötigt man vor allem eine Auflistung aller Gläubiger. Diese sind verpflichtet, am
Verfahren mitzuwirken und Ihnen eine Aufstellung der ausstehenden Forderungen zur Verfügung zu stellen. Die
Schuldenbefreiung ist nur ausgeschlossen, wenn Sie eine Forderung durch strafbare Handlung ( Eingehungsbetrug ) verursacht
haben. Das private Restschuldbefreiungsverfahren erfaßt alle Arten von - nicht nur privatrechtliche -
Geldforderungen.
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Rechtsanwalt-W-Wahle.de / Tel. 02842 - 92 16 58 / Fax 0208 - 38 38 11
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